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   VGH Bayern, 27.10.2021 - 10 CE 21.945   

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VGH Bayern, 27.10.2021 - 10 CE 21.945 (https://dejure.org/2021,48446)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.10.2021 - 10 CE 21.945 (https://dejure.org/2021,48446)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. Oktober 2021 - 10 CE 21.945 (https://dejure.org/2021,48446)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 123 Abs. 2; VwGO § 161 Abs. 1 S. 1; AufenthG § 4a Abs. 4; BeschV § 32
    Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis an geduldeten Ausländer im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Duldung (Afghanistan); Erlaubnis der Erwerbstätigkeit; teilweise Erledigung der Hauptsache; Ermessensentscheidung:; Vorwegnahme der Hauptsache

  • rechtsportal.de

    Genehmigung einer Erwerbstätigkeit bei einem geduldeten Asylbewerber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Niedersachsen, 11.06.2008 - 4 ME 184/08

    Berücksichtigung einer fachärztlichen Stellungnahme i.R.d. § 35a Sozialgesetzbuch

    Auszug aus VGH Bayern, 27.10.2021 - 10 CE 21.945
    Es ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten, ob der geltend gemachte Anspruch auf Erteilung einer solchen Erlaubnis im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes gesichert werden kann oder dadurch gegen das Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache verstoßen würde (NdsOVG, B. v. 11.6.2008 - 4 ME 184/08 - juris Rn. 5; Happ in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 123 Rn. 50), weil durch die einstweilige Gestattung einer Erwerbstätigkeit der jeweilige Antragsteller legal einer Beschäftigung nachgehen und dieser Zustand rückwirkend nicht mehr beseitigt werden könnte.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.07.2017 - 7 B 11079/17

    Abschiebung nach Armenien trotz Ausbildung rechtmäßig

    Auszug aus VGH Bayern, 27.10.2021 - 10 CE 21.945
    Im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG gilt das Verbot einer Vorwegnahme der Hauptsacheentscheidung jedoch nicht, wenn eine bestimmte Regelung zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig ist, d. h. wenn die sonst zu erwartenden Nachteile für den Antragsteller unzumutbar und im Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären, und ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg auch in der Hauptsache spricht (BayVGH, B.v. 29.10.2020 - 10 CE 20.2240 - juris Rn. 8; BayVGH, B.v.7.5.2018 - 10 CE 18.464 - juris Rn. 8; HessVGH, B.v. 15.2.2018 - 3 B 2137/17- juris Rn. 2; OVG RhPf, B.v. 11.7.2017 - 7 B 11079/17 - juris Rn. 27).
  • VGH Hessen, 15.02.2018 - 3 B 2137/17

    Ausbildungsduldung und Beschäftigungserlaubnis

    Auszug aus VGH Bayern, 27.10.2021 - 10 CE 21.945
    Im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG gilt das Verbot einer Vorwegnahme der Hauptsacheentscheidung jedoch nicht, wenn eine bestimmte Regelung zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig ist, d. h. wenn die sonst zu erwartenden Nachteile für den Antragsteller unzumutbar und im Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären, und ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg auch in der Hauptsache spricht (BayVGH, B.v. 29.10.2020 - 10 CE 20.2240 - juris Rn. 8; BayVGH, B.v.7.5.2018 - 10 CE 18.464 - juris Rn. 8; HessVGH, B.v. 15.2.2018 - 3 B 2137/17- juris Rn. 2; OVG RhPf, B.v. 11.7.2017 - 7 B 11079/17 - juris Rn. 27).
  • VGH Bayern, 29.10.2020 - 10 CE 20.2240

    Erfolgloses Beschwerde im Eilverfahren mit dem Ziel der Erteilung einer

    Auszug aus VGH Bayern, 27.10.2021 - 10 CE 21.945
    Im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG gilt das Verbot einer Vorwegnahme der Hauptsacheentscheidung jedoch nicht, wenn eine bestimmte Regelung zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig ist, d. h. wenn die sonst zu erwartenden Nachteile für den Antragsteller unzumutbar und im Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären, und ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg auch in der Hauptsache spricht (BayVGH, B.v. 29.10.2020 - 10 CE 20.2240 - juris Rn. 8; BayVGH, B.v.7.5.2018 - 10 CE 18.464 - juris Rn. 8; HessVGH, B.v. 15.2.2018 - 3 B 2137/17- juris Rn. 2; OVG RhPf, B.v. 11.7.2017 - 7 B 11079/17 - juris Rn. 27).
  • VGH Bayern, 07.05.2018 - 10 CE 18.464

    Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis im Eilverfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 27.10.2021 - 10 CE 21.945
    Im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG gilt das Verbot einer Vorwegnahme der Hauptsacheentscheidung jedoch nicht, wenn eine bestimmte Regelung zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig ist, d. h. wenn die sonst zu erwartenden Nachteile für den Antragsteller unzumutbar und im Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären, und ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg auch in der Hauptsache spricht (BayVGH, B.v. 29.10.2020 - 10 CE 20.2240 - juris Rn. 8; BayVGH, B.v.7.5.2018 - 10 CE 18.464 - juris Rn. 8; HessVGH, B.v. 15.2.2018 - 3 B 2137/17- juris Rn. 2; OVG RhPf, B.v. 11.7.2017 - 7 B 11079/17 - juris Rn. 27).
  • VG Augsburg, 17.03.2021 - Au 9 E 21.474

    Kein Absehen vom Visumsverfahren trotz fehlender deutscher Auslandsvertretung in

    Auszug aus VGH Bayern, 27.10.2021 - 10 CE 21.945
    Das Verwaltungsgericht lehnte mit Beschluss vom 17. März 2021 (Au 9 E 21.474) den Antrag nach § 123 VwGO ab.
  • VG München, 18.01.2024 - M 24 E 23.5726

    AufnG - Antrag gemäß § 123 VwGO

    Liegt eine Fallgestaltung vor, in der im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO die Hauptsache teilweise oder ganz vorweggenommen werden würde, darf eine vorläufige Regelung nach § 123 VwGO nur ergehen, wenn eine Regelung zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) schlechterdings notwendig ist, mithin, wenn die sonst zu erwartenden Nachteile für die Antragstellerin zu 1) unzumutbar und im Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären und ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg auch in der Hauptsache spricht (vgl. BayVGH, B.v. 27.10.2021 - 10 CE 21.945 - juris Rn. 24 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 07.09.2022 - 10 ZB 22.1187

    Kein Anspruch auf Erteilung einer Duldung mit Beschäftigungserlaubnis

    Für die Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit ist aufgrund des wirtschaftlichen Interesses hieran ein Streitwert in Höhe von 5.000,- Euro anzusetzen (vgl. zuletzt zum einstweiligen Rechtsschutz: BayVGH, B.v. 27.10.2021 - 10 CE 21.945 - juris Tenor u. Rn. 34).
  • VGH Bayern, 13.03.2023 - 10 CE 22.1941

    Erfolgloser Eilantrag auf Verpflichtung zur Ausstellung einer Bescheinigung des

    Im Interesse des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz nach Art. 19 Abs. 4 GG kann es geboten sein, im Eilrechtsschutzverfahren die Hauptsache vorwegzunehmen, wenn eine Regelung zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig ist, mithin, wenn die sonst zu erwartenden Nachteile für den Antragsteller unzumutbar und im Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären und ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg auch in der Hauptsache spricht (vgl. BayVGH, B.v. 27.10.2021 - 10 CE 21.945 - juris Rn. 24 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 21.08.2023 - 13 ME 102/23

    Geduldeter Ausländer; Beschäftigungserlaubnis; einstweilige Anordnung; Ermessen;

    Ist kein tatbestandlicher Ausschlussgrund gegeben, etwa nach § 60a Abs. 6 oder § 60b Abs. 5 Satz 2 AufenthG , steht es gemäß §§ 4a Abs. 4 Alt. 3, 42 Abs. 2 Nr. 4 AufenthG und §§ 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, 32 BeschV danach im pflichtgemäßen Ermessen der Ausländerbehörde, ob einem Ausländer, der keinen Aufenthaltstitel besitzt, die Ausübung einer Erwerbstätigkeit erlaubt wird (so auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 6.2.2023 - 2 M 111/22 -, juris Rn. 11; Beschl. v. 9.11.2021 - 2 M 79/21 -, juris Rn. 20 ff.; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 26.10.2022 - 11 S 1467/22 -, juris Rn. 32; Bayerischer VGH, Beschl. v. 27.10.2021 - 10 CE 21.945 -, juris Rn. 24; OVG Saarland, Beschl. v. 4.10.2021 - 2 B 208/21 -, juris Rn. 7; noch offen gelassen im Senatsbeschl. v. 9.6.2021 - 13 ME 587/20 -, juris Rn. 76; vgl. auch Senatsbeschl. v. 14.12.2018 - 13 ME 480/18 -, juris Rn. 12 (zu §§ 4 Abs. 2 Satz 3, 42 Abs. 2 Nr. 5 AufenthG a.F.); Gesetzentwurf der Bundesregierung, Entwurf eines Fachkräfteeinwanderungsgesetzes, BT-Drs.
  • VGH Bayern, 19.09.2023 - 10 CE 23.1539

    Beschwerde, Darlegungsanforderungen bei Mehrfachbegründung, Beschwerdeausschluss

    Lediglich ergänzend merkt der Senat an, dass die Ausführungen des Verwaltungsgerichts, die sich an der Rechtsprechung des Senats (vgl. BayVGH, B.v. 27.10.2021 - 10 CE 21.945 - juris Rn. 24) orientieren, rechtlich nicht zu beanstanden sind.
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